Wie läuft das Genehmigungsverfahren beim Glasfaserausbau ab?
07.06.2023
Um den flächendeckenden Glasfaserausbau voranzutreiben, sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt und effizienter gestaltet werden. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, wie ein solches Verfahren aktuell überhaupt abläuft.
Das Genehmigungsverfahren ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Konkret geht es um den § 127 TKG, der die Voraussetzungen für die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien regelt. Bevor mit den Bauarbeiten zur Verlegung der Glasfaserkabel begonnen werden kann, benötigen wir für jedes einzelne Projekt die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In Berlin muss daher zunächst ein Antrag beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden.
Der Antrag umfasst neben konkreten Angaben zum Vorhaben und zu uns als antragstellendes Telekommunikationsunternehmen eine Beschreibung der Baumaßnahme und einen aussagekräftigen Lageplan. Je nach Baumaßnahme sind zusätzlich Vorschriften des Bau-, Wasser-, Natur- oder Denkmalschutzrechts relevant. Auch hierfür sind Genehmigungen bei den jeweiligen Fachbehörden einzuholen.
Wenn der Antrag vollständig bei der Behörde eingegangen ist, hat diese drei Monate Zeit, den Antrag zu prüfen und zu genehmigen. Der Genehmigungsbescheid wird per Post und zusätzlich elektronisch übermittelt. Unter Umständen wird dieser mit Auflagen, beispielsweise zum Schutz von Stadtgrün, versehen. Gleichzeitig müssen die Genehmigungen der Fachbehörden vorliegen.
Liegt nach drei Monaten keine Genehmigung vor, gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion) und wir können ohne Genehmigung mit dem Ausbau beginnen.
Für die Bauarbeiten sind Straßensperrungen notwendig, die sich auf den Verkehr auswirken können. Daher benötigen wir zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die Anordnung umfasst Vorgaben zur Absperrung und Kennzeichnung der Baustelle, sowie zur Regelung des Verkehrs.
Wie schnell ein solches Verfahren über die Bühne gehen kann, haben wir erst kürzlich erlebt. Das Bezirksamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf hat ganze Arbeit geleistet. In nur einem Monat durchliefen 35 Anträge für eine Baumaßnahme im Südosten Charlottenburgs das Verfahren. Im östlichen Teil des Bezirks dauerte es etwas länger. Nach der Genehmigung von 25 Anträgen innerhalb von drei Monaten musste für die restlichen Anträge die Genehmigungsfiktion abgewartet werden. Auch dann konnte mit der Verlegung gestartet werden.